Steuernummer beantragen: das Wichtigste auf einen Blick
Selbstständige und Freiberufler können ihre Steuernummer über den Online-Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im Portal „ELSTER“ beantragen. Gewerbetreibende erhalten die auszufüllenden Unterlagen meist automatisch vom Finanzamt, nachdem sie ihr Gewerbe beim Ordnungs- oder Gewerbeamt angemeldet haben. Freiberufler wie Ärzte und Künstler hingegen benötigen keine Gewerbeanmeldung und können sofort mit dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung loslegen. Nach vollständigem Ausfüllen und elektronischer Übermittlung des Fragebogens über ELSTER wird dir die Steuernummer innerhalb weniger Wochen per Post vom Finanzamt zugestellt.
Tipp
Ordnungsnummer statt Steuernummer
Hat das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgewertet und es bestehen noch Fragen, wird zunächst eine Ordnungsnummer und keine Steuernummer zugeteilt. Das erkennt man meist daran, dass diese Ordnungsnummer Buchstaben enthält (z. B. Wv = Wiedervorlage).
So einfach kannst du deine Steuernummer beantragen
Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert eine gehörige Portion Mut, Optimismus und nicht zuletzt die Motivation, sich mit Steuern, Buchhaltung und anderen unternehmerischen Pflichten auseinanderzusetzen. Egal, ob als Selbstständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender. Bevor du mit deinem Business durchstarten kannst, musst du die wesentlichen Pflichten zur Unternehmensgründung erfüllen. Einer deiner ersten Schritte wird es daher sein, eine Steuernummer bei deinem zuständigen Finanzamt zu beantragen. Doch was hat es mit der Steuernummer eigentlich auf sich? Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-ID? Und welche Angaben werden dafür benötigt?
Wichtig: Du hast bereits eine Steuernummer?
Hast du vom Finanzamt bereits eine Steuernummer erhalten, weil du früher als Arbeitnehmer tätig warst und für diese Zeit eine Steuererklärung ausgefüllt und beim Finanzamt abgegeben hast? Dann bekommt du als Selbstständiger eine neue Steuernummer. Denn nun ist ein Bezirk im Finanzamt für dich zuständig, in dem nur Selbstständige steuerlich erfasst sind.
Gewerbetreibender oder Freiberufler – das ist hier die Frage
In Abhängigkeit von der Art der beabsichtigten Selbstständigkeit wird zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern unterschieden. Generell kann jeder ein Gewerbe anmelden, doch nicht immer ist das erforderlich.
Eine Gewerbeanmeldung muss erfolgen, sobald eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird. Diese liegt vor, sobald die ausgeübte Tätigkeit selbstständig erfolgt, dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet wird (Kriterium der Nachhaltigkeit) und eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr (z. B. Handel) vorliegt. Die Gewerbeanmeldung selbst, ob persönlich oder online, erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt, welches die Informationen direkt an das verantwortliche Finanzamt übermittelt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Freiberufler: Freie Berufe benötigen keine Gewerbeanmeldung. Darunter fallen künstlerische, lehrende und ärztliche Tätigkeiten, wie z. B. Ärzte, Künstler, Anwälte oder auch Hebammen, Katalogberufe. In diesem Fall bist du dazu verpflichtet, deine Selbstständigkeit dem zuständigen Finanzamt durch die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung anzuzeigen. Den Vordruck dazu findest du im Onlineportal von ELSTER.
Tipp
Unterstützung vom Finanzamt erhalten
Fragen kostet nichts: Du bist dir unsicher, ob du eine Gewerbeanmeldung durchführen musst? Dein zuständiges Finanzamt hilft dir weiter. Beschreibe die Art deines Unternehmens, und der zuständige Sachbearbeiter wird gemeinsam mit dir die Einordnung vornehmen.
Steuernummer online beantragen
Mit ELSTER die Steuernummer beantragen
Zuständig für die Vergabe der Steuernummern ist das jeweilige Finanzamt. Dieses möchte umfassend über jede unternehmerische Tätigkeit informiert werden, bei der steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird. Daher wird zunächst ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung benötigt.
Diesen findest du online auf dem Portal „ELSTER“. ELSTER steht für Elektronische Steuererklärung und ist der direkte digitale Zugang zum Finanzamt. Hier können Steueranmeldungen, Steuerberechnungen oder auch die Steuererklärung erfasst werden. Um mit ELSTER arbeiten zu können, musst du dich auf dem Portal anmelden. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Login:
- Zertifikatsdatei
- ElsterSecure
- Personalausweis
- Sicherheitsstick
- Signaturkarte
Das gängigste Login-Verfahren geht über eine Zertifikatsdatei des Finanzamtes. Entscheidest du dich für dieses Verfahren, erhältst du per Brief und Mail die nötigen Aktivierungsdaten. Nach Eingabe dieser Daten kannst du deine Zertifikatsdatei bequem herunterladen. Der erste Schritt ist getan: Nun geht es an die steuerliche Erfassung.
Hierfür werden unter anderem folgende Daten abgefragt:
- Personalien
- Rechtsform
- Informationen rund um das angemeldete Gewerbe oder die aufgenommene Tätigkeit
- Schätzung der erwarteten Einkünfte im ersten und zweiten Jahr der Selbstständigkeit
Aufgepasst:
- Die steuerliche Erfassung mittels Fragebogen muss selbstständig, ohne Aufforderung seitens des Finanzamtes, erfolgen.
- Die Steuernummer darf nicht mit der Identifikationsnummer verwechselt werden.
- Die Identifikationsnummer hast du bereits vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugeschickt bekommen. Findest Du diese Identifikationsnummer nicht mehr, muss du diese erneut beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern.
- Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kannst du gleich noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für dein Unternehmen beantragen.
Steuernummer beantragen mit dem Formular zur steuerlichen Erfassung
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung stellt viele Gründer vor eine mittelschwere Herausforderung. Der wichtigste Punkt bei der Bearbeitung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung: Sorgfalt. Vor allem das Schätzen der Einkünfte im Jahr der Betriebseröffnung stellt viele Gründer vor eine Herausforderung. Zunächst ist jedoch zu beachten, dass binnen vier Wochen nach Gründung die Erfassung beim Finanzamt vorliegen muss.
Welchen Fragebogen benötigst du?
Auf ELSTER findest du verschiedene Formulare zur steuerlichen Erfassung. Selbstständige und Gewerbetreibende benötigen in der Regel das Formular für Einzelunternehmen. Je nachdem, welche Art von Unternehmen du gründen möchtest, kann eines der anderen Formulare infrage kommen.
Das Formular umfasst mehrere Seiten und fordert tiefergehende Angaben zum Unternehmen. So wird neben der Gründungsform auch das zu erwartende Einkommen abgefragt. Dieses dient zur Festsetzung der Vorauszahlungen der zu entrichtenden Steuern wie Einkommensteuer oder Gewerbesteuer.
Angaben zu den Einkünften sollten mit Bedacht gewählt werden: Fällt die Schätzung des erwarteten Einkommens zu positiv aus, werden hohe Vorauszahlungen fällig. Bei zu negativer Prognose können nach Ablauf des Kalenderjahrs allerdings hohe Steuernachzahlungen drohen.
Werden die Erwartungen an das erste Geschäftsjahr übertroffen, sollte ein prozentualer Anteil für die anfallenden Steuern zurückgelegt werden. Ebenso solltest du das Finanzamt über den positiven Verlauf informieren. So kann noch vor Ablauf des Kalderjahrs eine neue Festsetzung erfolgen und zukünftige Steuern können vollständig abgeführt werden.
Nachdem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vollständig ausgefüllt hast, kannst du ihn nun direkt über ELSTER an das Finanzamt zustellen und die Steuernummer beantragen.
Fast geschafft: Die Steuernummer erhalten
Die neue Steuernummer ist zum Greifen nahe: Innerhalb weniger Wochen kommt per Post die neue Steuernummer vom Finanzamt. Die steuerliche Erfassung ist vollständig abgeschlossen und du kannst mit deinem neuen Business durchstarten.
Tipp: Notiere dir deine Steuernummer und deine Identifikationsnummer, damit du diese bei Bedarf immer griffbereit hast.
Häufige Fragen zum Thema Steuernummer beantragen
Was ist eine Steuernummer?
Die Steuernummer umfasst 13 Ziffern und ermöglicht dem Finanzamt die eindeutige Zuordnung steuerlicher Daten zu einer Person. Sie muss daher auf jeder Steuererklärung und jeder Rechnung zu finden sein, um alle anfallenden Steuern wie z. B. Einkommensteuer oder Umsatzsteuer richtig zu bemessen und ein etwaiges Durcheinander zu vermeiden. Entgegen der Steuer-Identifikationsnummer kann sich die Steuernummer im Laufe des Lebens ändern, beispielsweise bei Umzug, Heirat oder Gewerbeanmeldung. So setzt sie sich aus der Finanzamtsnummer (auch Dienststellennummer genannt), der Bezirksnummer, der Unterscheidungsnummer und der Prüfziffer zusammen. Deine aktuelle Steuernummer kannst du deiner letzten Steuererklärung entnehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-ID?
Gerne wird die Steuernummer mit der Steuer-Identifikationsnummer (kurz: Steuer-ID) verwechselt. Der elementarste Unterschied: Die Steuernummer kann sich ändern, die Steuer-ID bleibt ein Leben lang (und sogar über den Tod hinaus) bestehen. Die Steuer-Identifikationsnummer wird mit der Geburt vergeben und per Post den Eltern übermittelt. Die Zahlen folgen keiner Logik, somit sind keine Rückschlüsse auf Daten möglich. Benötigt wird die Steuer-ID beispielsweise für die Eröffnung eines neuen Kontos, Abgabe der Einkommensteuererklärung, bei der Beantragung von Kindergeld oder für BAföG-Anträge. Ebenso benötigt der Arbeitgeber die Steuer-ID für die korrekte Abführung der Lohnsteuer.
Wie kann ich meine Steuer-Identifikationsnummer beantragen?
Anders als die Steuernummer musst du deine Steuer-Identifikationsnummer in der Regel nicht aktiv beantragen. Sie wird dir bei der Geburt oder bei der ersten Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland automatisch zugeteilt und per Post zugeschickt. Kennst du deine Nummer nicht mehr, kannst du deine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) online erneut beantragen: Über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) forderst du die erneute Mitteilung an.
Aus Datenschutzgründen wird dir die Identifikationsnummer nicht am Bildschirm angezeigt, sondern innerhalb weniger Wochen per Brief zugestellt. Wer neu nach Deutschland zieht, muss die Steuer-ID übrigens nicht separat beantragen, da das Meldeamt die Vergabe automatisch anstößt.
Wer muss eine Steuernummer beantragen?
Generell gilt: Wer über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügt, benötigt eine Steuernummer. Bist du nicht selbstständig tätig, wird dir die Steuernummer bereits bei Abgabe der ersten Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zugeteilt. Mit dem Übergang in die Selbstständigkeit muss jedoch eine neue Steuernummer beantragt werden.
Wo kann man eine Steuernummer beantragen?
Die Steuernummer kann man online beantragen. Wer den persönlichen Kontakt schätzt, kann selbstverständlich auch telefonisch oder per Mail die notwendigen Schritte vornehmen. Jedoch wird in der Regel auch hier auf die digitale Lösung ELSTER verwiesen. Ansprechpartner für die Erteilung der Steuernummer ist immer das zuständige Finanzamt.
So findest du dein zuständiges Finanzamt, um deine Steuernummer zu beantragen
Auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) kannst du über deine Postleitzahl das für dich zuständige Finanzamt ermitteln und außerdem deine Steuer-ID erneut beantragen, falls du sie verlegt hast.
Benötigst du die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)?
Die Umsatzsteuer-ID benötigen Unternehmer und Freiberufler nur, wenn sie Geschäftsbeziehungen ins Ausland pflegen. Innerhalb von Deutschland ist die Verwendung nicht notwendig. Es ist jedoch sinnvoll, die USt-ID bereits im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu beantragen. Denn solltest du die USt-ID später doch benötigen und hast sie nicht bereits beim Finanzamt beantragt, musst du einen Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) stellen.
Was ist der Betriebsnummernservice und brauche ich eine Betriebsnummer?
Sobald du Mitarbeitende beschäftigst, brauchst du neben der Steuernummer auch eine Betriebsnummer. Diese identifiziert deinen Betrieb gegenüber der Sozialversicherung und wird für die Meldungen zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung benötigt. Zuständig dafür ist nicht das Finanzamt, sondern der Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit. Über den Betriebsnummernservice kannst du die Betriebsnummer online beantragen – unabhängig von deiner Steuernummer und deiner Steuer-Identifikationsnummer.
