Zusammenfassung
Kleingewerbe im Überblick
- Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das du aufgrund seines geringen geschäftlichen Umfangs nicht ins Handelsregister eintragen lassen musst und das nicht bilanzierungspflichtig ist.
- Kleingewerbetreibende zählen nicht als Kaufleute, sodass statt des Handelsgesetzbuchs (HGB) das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) angewendet wird.
- Ein Kleingewerbe kannst du hauptberuflich oder als Nebentätigkeit ausüben. In letzterem Fall spricht das Gewerbeamt von einem Nebengewerbe.
- Ob ein Gewerbe als Kleingewerbe zählt, hängt von Faktoren wie Art und Umfang der Geschäfte sowie dem Betriebsvermögen ab. Entscheidend ist jedoch vor allem der Gesamtumsatz des Kalenderjahres.
- Ein Kleingewerbe kann ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sein.
- Für ein Kleingewerbe ist außer den Kosten für die Gewerbeanmeldung kein Startkapital nötig.
- Freiberufler zählen nicht zu den Gewerbetreibenden und müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Sie sind aber gemäß engen gesetzlichen Vorgaben in ihrem Tätigkeitsfeld eingeschränkt.
Kleingewerbe sind von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zu unterscheiden, können aber unter die Kleinunternehmerregelung fallen. - Ein Kleingewerbe meldest du beim örtlichen Gewerbeamt an, danach folgt das Finanzamt. IHK oder HWK melden sich automatisch.
- Ein Kleingewerbe ist nur erlaubnispflichtig, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. in der Altenpflege oder Personenbeförderung). Im Zweifel hilft die örtliche IHK.
- Als Kleingewerbetreibender musst du zur Berechnung deiner Einkommensteuer eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) beim Finanzamt einreichen.
Definition
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, das du aufgrund seines geringen geschäftlichen Umfangs nicht ins Handelsregister eintragen lassen musst und das nicht bilanzierungspflichtig ist. Damit bleibt dem Kleingewerbetreibenden bei der Buchhaltung die doppelte Buchführung erspart. Demnach kann man unter einem Kleingewerbe ein gewerbliches Unternehmen verstehen, dessen Inhaber nicht an die gesetzlichen Vorgaben des HGB oder an andere kaufmännische Regelungen gebunden ist. Ein Nachteil kann sein, dass manche Geschäftspartner oder Banken Kleingewerbe als weniger kreditwürdig einschätzen, da die Unternehmensform kleiner und weniger reguliert ist.
Wo liegt der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmen?
Ein Kleingewerbe und ein Kleinunternehmen sind nicht zu verwechseln. Auch wenn die Begriffe ähnlich sind, so besteht hier doch ein großer Unterschied. Dieser liegt vor allem im Recht und in der Steuer.
Kleingewerbe:
- Rechtlicher Begriff
- ist ein Unternehmen, das „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ (§ 1 Abs. 2 HGB)
- Kannkaufmann nach § 2 HGB: Ermöglicht Kleingewerbetreibenden, welche nach § 1 Abs. 2 HGB gerade keine Kaufleute sind, durch Eintragung Kaufmann bzw. Kauffrau zu werden.
Kleinunternehmer:
- Steuerrechtlicher Begriff
- Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
- Max. Umsatz des Kleingewerbes ist zu beachten.
Welche Beispiele gibt es für ein Kleingewerbe?
Typische Beispiele für ein Kleingewerbe findest du insbesondere im Handel, im Dienstleistungsbereich oder im Vermietgeschäft. Dazu zählen beispielsweise:
- Ein Reinigungsservice für Privat- oder Geschäftsräume
- Ein Secondhand-Geschäft für verschiedene Produkte wie Bekleidung, Fahrräder oder Haushaltswaren
- Ein kleiner Onlineshop für handgemachte Gegenstände wie Kerzen, Taschen oder Geschenkartikel
- Ein Service für Kurier- und Lieferfahrten
- Ein Dienstleistungsunternehmen für Gartenpflege oder Hausmeisterservices
Diese Tätigkeiten können als Kleingewerbe betrieben werden, sofern Art und Umfang des Betriebs keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern.
Wer darf ein Kleingewerbe anmelden?
In Deutschland darf (fast) jeder ein Kleingewerbe ausüben, sofern ihm das Ordnungsamt keine Gewerbeuntersagung nach § 35 der Gewerbeordnung [GewO] ausgesprochen hat.
Dazu zählen:
- Arbeitnehmer: Bist du in Voll- oder Teilzeit beschäftigt, kannst du grundsätzlich ein Nebengewerbe anmelden – prüfe jedoch vorab deinen Arbeitsvertrag, da dieser Regelungen zur Nebentätigkeit enthalten kann. Außerdem darf dein Nebengewerbe deine Hauptbeschäftigung nicht beeinträchtigen und du solltest deinen Arbeitgeber frühzeitig über dein Vorhaben informieren.
- Beamte: Bist du verbeamtet, gelten strengere Regeln! Du musst zuerst deinen Dienstherrn über deine Absicht informieren und dein Kleingewerbe von ihm genehmigen lassen.
- Studenten, Rentner und Arbeitslose: Du darfst problemlos ein Kleingewerbe anmelden. Wichtig ist nur, dass du deinen aktuellen Leistungsträger darüber informierst.
Achtung: Nicht-EU-Bürger benötigen für die Gewerbeanmeldung eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Gründe für die Anmeldung eines Kleingewerbes
Ein Kleingewerbe eignet sich unter anderem für folgende Aufgaben oder Ziele:
- Prüfung der Umsetzbarkeit einer Geschäftsidee
- Erzielung eines Zusatzeinkommens für Studierende oder Rentner
- Sukzessiver Aufbau einer Einkommensalternative für abhängig Beschäftigte
Insbesondere für Existenzgründer und Hinzuverdiener gibt es dementsprechend einige gute Gründe, ein Kleingewerbe zu gründen und anzumelden.
Welche Rechtsform hat ein Kleingewerbe?
Für Nebengewerbe oder Kleingewerbe kommen vor allem einfache sowie unkomplizierte Rechtsformen infrage, wie die folgende Übersicht zeigt:
- Einzelunternehmer: Wenn du allein ein Kleingewerbe gründest, startest du als Einzelunternehmer. In diesem Fall haftest du allein mit deinem gesamten Privatvermögen.
- GbR: Gründest du dein Kleingewerbe zusammen mit anderen natürlichen Personen, handelt es sich um eine GbR. Alle Beteiligten haften jeweils mit ihrem Privatvermögen.
Diese beiden Rechtsformen für Kleinunternehmen werden als einzige nicht ins Handelsregister eingetragen. Es steht dir allerdings frei, dich dort jederzeit freiwillig vermerken zu lassen. Gehst du einer kaufmännischen Tätigkeit nach, musst du dich sogar ins Handelsregister eintragen lassen. In beiden Fällen hast du folglich in deinem Kleingewerbe alle Rechte und Pflichten eines Kaufmanns.
Wann ist ein Gewerbe ein Kleingewerbe?
Ob ein Gewerbe als Kleingewerbe gilt, hängt vom Gesamtumsatz, der Art des Geschäftes, dem Umfang des Geschäftes und dem Betriebsvermögen ab. In erster Linie zählt jedoch vor allem der erzielte Umsatz. Seit dem 01.01.2024 gelten erhöhte Richtwerte: Kleingewerbetreibende müssen die Rechtsform wechseln, sobald der Jahresumsatz 800.000 Euro oder der Jahresgewinn 80.000 Euro überschreitet – ein Einzelunternehmer firmiert dann als eingetragener Kaufmann (EK) und die GbR wird zur OHG.
Gemäß § 141 AO sind Gewerbetreibende dann bilanzierungspflichtig. Wichtig: Die Umsatzgröße richtet sich nach dem Bruttoumsatz, d. h., auch die geflossene Mehrwertsteuer ist in die Ermittlung der max. Umsatzhöhe von Kleingewerben miteinzubeziehen. Für Saisonbetriebe wie die Hotellerie können saisonale Richtwerte gelten.
Neben dem Umsatz spielen weitere Faktoren eine Rolle, die ein kleingewerbliches Unternehmen vom regulären Gewerbe unterscheiden. Dazu zählen die Folgenden:
- Art der Geschäfte (Umfang der Leistungen und Geschäftsbeziehungen, Kreditvolumen, internationale Aufstellung etc.)
- Betriebsvermögen
- Umfang der Geschäfte (Anzahl Beschäftigte, Filialen, Anlage und Umlaufvermögen)
- Gesamtumsatz (je nach Branche gilt eine Umsatzgrenze des Saison- oder Jahresumsatzes von bis zu 800.000 Euro als Richtwert)
Info
Welche Tätigkeit darf ich mit einem Nebengewerbe oder Kleingewerbe ausführen?
Mit einem Kleingewerbe bist du deutlich freier in der Wahl deiner Tätigkeiten als Freiberufler. Freiberufler genießen zwar den Vorteil, keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen und unabhängig vom Verdienst nicht der Bilanzierungspflicht zu unterliegen. Sie dürfen aber nur bestimmte Tätigkeiten mit „ausgesprochen intellektuellem Charakter“ (vgl. EuGH C-267/99, Rdn. 42) ausüben.
Was zählt nicht als Kleingewerbe, sondern als freiberufliche Tätigkeit?
Gemäß § 18 EstG zählen als freiberufliche Tätigkeit:
- „die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“
- „die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.“
Tipp
Freiberufler oder nicht – Finanzamt hilft aus!
Bist du dir unsicher, ob du dein Unternehmen als Freiberufler ausüben kannst oder das Kleingewerbe die richtige Wahl ist? Wenn ja, kannst du dich an das zuständige Finanzamt wenden. Dort kannst du entweder einen formlosen Antrag stellen oder eine verbindliche Auskunft beantragen (§ 89 AO.) Ruf am besten kurz dort an und frage, wie du am besten vorgehst.
Was versteht man unter der Kleinunternehmerregelung?
Hast du mit deinem Kleingewerbe im ersten Jahr einen Umsatz unter
25.000 Euro erwirtschaftet und erwartest du im laufenden Jahr einen Umsatz unter 100.000 Euro, gilt für dich gemäß § 19 UStG die Kleinunternehmerregelung.
Die Kleinunternehmerregelung ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Sie gilt nicht nur für Kleingewerbe, sondern auch für Selbstständige und Freelancer, die eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreiten. Diese Regelung befreit Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht. Damit genießen sie Preisvorteile im Privatkundensegment und profitieren von geringerem bürokratischen Aufwand. Für Kleinunternehmer gelten die Regelungen des BGB.
Video: Das gilt jetzt bei der Kleinunternehmerregelung
Info
Was ist ein Kleinstgewerbe?
Bei „Kleinstgewerbe“ handelt es sich nicht um einen fest definierten Begriff. Oft taucht diese Bezeichnung umgangssprachlich für ein Kleingewerbe auf, das unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Ein Kleinstgewerbe bezeichnet aber auch ein „kleines Unternehmen“.
Wo muss ich ein Kleingewerbe anmelden?
Du möchtest ein Nebengewerbe oder Kleingewerbe anmelden? Dann musst du dich für die Anmeldung eines Kleingewerbes an verschiedene Stellen wenden:
- Gewerbeamt:
Im ersten Schritt füllst du beim lokalen Gewerbeamt die Gewerbeanmeldung aus. Dafür fallen Gebühren in Höhe von bis zu 65 Euro für deinen Gewerbebetrieb an. Das kommt ganz auf die Gemeinde an. - Finanzamt:
Als Nächstes füllst du beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Das geht am besten online über ELSTER. Bald darauf erhältst du vom Finanzamt deine Steuernummer. - Industrie- und Handelskammer:
Als Kleingewerbetreibender bist du Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Das Gewerbeamt informiert automatisch die zuständige Kammer, woraufhin du Post von der IHK erhältst. - Berufsgenossenschaft:
Innerhalb der ersten Woche nach Anmeldung beim Gewerbeamt musst du dich auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Beiträge fallen nur an, wenn du Mitarbeiter beschäftigst.
Möchtest du Mitarbeiter beschäftigen, ist zusätzlich zu den oben genannten Punkten eine Anmeldung bei der Agentur für Arbeit nötig. Diese stellt dir eine individuelle Betriebsnummer aus. Außerdem musst du Angestellte bei der jeweiligen Krankenkasse melden.
Info
Kleingewerbe als Nebengewerbe betreiben
Möchtest du dein Kleingewerbe als Nebengewerbe betreiben, musst du bestimmte Regeln im Zusammenhang mit der Sozialversicherung beachten, da du über deinen Arbeitgeber in deinem Hauptjob versichert bist. Dazu zählen:
- Die Einnahmen aus dem Nebengewerbe dürfen dein Gehalt nicht überschreiten.
- Du darfst maximal 20 Stunden pro Woche im Nebengewerbe arbeiten.
Das Kleingewerbe im Nebengewerbe ist nicht steuerfrei. Du versteuerst den Gewinn im Rahmen der Einkommensteuer. Der Steuerfreibetrag bei Kleingewerben als Nebengewerbe für die Gewerbesteuer liegt hier ebenfalls bei 24.500 Euro.
Entscheidest du dich für die Kleinunternehmerregelung, so musst du keine Umsatzsteuer bezahlen. Auch trotz Arbeitslosengeld 1 ist ein Kleingewerbe möglich, solange die Einnahmen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Welche Kosten fallen bei der Anmeldung eines Kleingewerbes an?
Zur Gründung eines kleingewerblichen Unternehmens benötigst du kein Mindestkapital. Für die Anmeldung deines Kleingewerbes fallen lediglich Kosten beim Gewerbeamt an. Diese variieren von Gemeinde zu Gemeinde und liegen in der Regel zwischen 15 und 65 Euro. Später kommt noch der Mitgliedsbeitrag deiner Kammer hinzu.
Welche Vorteile bietet ein Kleingewerbe?
- Keine Pflicht zur doppelten kaufmännischen Buchführung
- Keine Bilanzierungspflicht bei deiner Buchhaltung
- Keine Inventurpflicht
- Keine Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses für Kleingewerbe. (Achtung: Sofern du pro Jahr mehr als 800.000 Euro Umsatz machst oder dein Gewinn 80.000 Euro überschreitet, musst du für dein Kleingewerbe einen Jahresabschluss erstellen.)
- Keine Anwendung komplizierter HGB-Vorschriften
- Häufig (wegen Freibetrag) Entfall der Gewerbesteuer
- Kein Startkapital für Kleingewerbe nötig
- Kleingewerbe sind von der Pflicht zur Sozialversicherung befreit
Welche Nachteile bietet ein Kleingewerbe?
- Der Firmenname muss den Vor- und Nachnamen enthalten, z. B. Mustermann Copywriting, Inh. Franz Mustermann.
- Kleinunternehmer haften uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
- Gerade kleine Unternehmen haben häufig größere Schwierigkeiten, Kredite zu erhalten, da ihnen oft Sicherheiten fehlen.
Welche Nachteile bietet die Kleinunternehmerregelung?
Kleingewerbe, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, haben weitere Nachteile:
- Bei Wegfall der Kleinunternehmerregelung durch Überschreiten der Umsatzgrenzen müssen Umsatzsteuer ausgewiesen und die entsprechenden umsatzsteuerlichen Pflichten erfüllt werden. Dazu kann auch die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen gehören.
- Unprofessionelles Auftreten aufgrund fehlender Umsatzsteuer auf der Rechnung.
- Ein Vorsteuerabzug beim Finanzamt ist nicht möglich.
Info
Brauche ich einen Gewerbeschein für mein Kleingewerbe?
Ja, denn ohne Gewerbeschein ist der ordnungsgemäße Kleingewerbebetrieb nicht möglich.
Eine Einschränkung besteht bei der Wahl der Betriebsbezeichnung: Diese muss den Vor- und Nachnamen des Inhabers enthalten.
Erforderliche Angaben in Rechnungen an Kunden sind neben der obligatorischen Bezeichnung von Rechnungssteller und Empfänger:
- Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
- Bezeichnung der erbrachten Dienstleistung bzw. der gelieferten Waren
- Datum der Leistungserbringung
- Angabe der Steuernummer
- Angabe des Netto- und Bruttobetrages unter Angabe des Steuersatzes
- ggf. eine Begründung für die fehlende Umsatzsteuer (Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung)
Wie viel darf ich steuerfrei mit einem Nebengewerbe oder Kleingewerbe verdienen?
Für die Gewinne aus einem Kleingewerbe musst du Einkommensteuer bezahlen – du zahlst also genauso Steuern wie hauptberuflich Selbstständige. Steuerfrei sind deine Einnahmen im Kleingewerbe nur dann, wenn du den Grundfreibetrag nicht überschreitest.
Zu den zu versteuernden Einnahmen gehören unter anderem:
- Gewinne aus deinem Kleingewerbe
- Einkommen aus Angestelltenverhältnissen
- Mieteinnahmen
- Kapitaleinnahmen
Wenn dein Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt, musst du zusätzlich Gewerbesteuer bezahlen.
Zählt dein Kleingewerbe nicht als Kleinunternehmen gemäß Kleinunternehmerregelung, bist du darüber hinaus laut Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerpflichtig.
Info
Was passiert mit den Betriebsmitteln bei der Auflösung eines Kleingewerbes?
Sollte dein Kleingewerbe nicht fortbestehen, kannst du die Betriebsmittel veräußern oder in dein privates Vermögen überführen – ein flexibler Ansatz, der dir eine einfache Handhabung beim Geschäftsabschluss ermöglicht.
Wie funktioniert die Buchführung für ein Kleingewerbe?
Als Betreiber eines Kleingewerbes bist du zur Abgabe einer Steuererklärung inklusive Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) beim Finanzamt verpflichtet. Diese stellt deine Einnahmen und Ausgaben aus dem Vorjahr gegenüber und ermittelt deinen Gewinn. Zusammen mit deinen weiteren Einkünften bildet der Gewinn die Basis für die Berechnung deiner Einkommensteuer.
Ist dein Gewerbebetrieb bzw. Kleingewerbe umsatz- und gewerbesteuerpflichtig, musst du zudem eine jährliche Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung abgeben. Das umfasst auch die monatliche oder gegebenenfalls vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung. Die Umsatzsteuer musst du auf den Rechnungen deines Kleingewerbes ausweisen. Für Betriebe, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz anwenden gilt eine Ausnahmeregelung: Du musst weder eine Umsatzsteuervoranmeldung noch eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben.
Sofern du pro Jahr mehr als 800.000 Euro Umsatz machst oder dein Gewinn 80.000 Euro überschreitet, musst du für dein Kleingewerbe einen Jahresabschluss erstellen. Sollte dein Kleingewerbe diese Werte übersteigen, musst du außerdem eine Bilanz aufstellen.
Info
Vorsteuerabzug
Wenn du Umsatzsteuer für dein Kleingewerbe abführst, bist du vorsteuerabzugsberechtigt. Du kannst also die Umsatzsteuer der Eingangsrechnungen für dein kleingewerbliches Unternehmen von den eigenen Umsatzsteuervorauszahlungen abziehen.
Um einen Überblick bei der Buchhaltung bzw. Buchführung zu behalten, empfiehlt sich dringend die Eröffnung eines Geschäftskontos für Kleingewerbe. Zudem ist es sinnvoll, bei der Gründung eines Kleingewerbes einen Steuerberater zurate zu ziehen. Dieser kann dir die relevanten Steuergesetze näherbringen und bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für Kleingewerbe weiterhelfen.
Achtung
Buchhaltungspflicht beachten
Auch wenn du als Kleingewerbetreibender nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet bist, unterliegst du dennoch einer grundsätzlichen Buchhaltungspflicht. Dabei musst du folgende Punkte erfüllen:
- Zeichne alle anfallenden Geschäftsvorfälle auf.
- Bewahre alle Zahlungsbelege auf, die Geschäftsvorfälle betreffen.
- Stelle ordnungsgemäße Rechnungen aus.
- Sorge stets dafür, dass deine Aufzeichnungen für dich und Dritte jederzeit nachvollziehbar sind.
- Halte dich an die allgemein gültigen Aufbewahrungsfristen.
Tipp: Mit der Buchhaltungssoftware xelware-Office hast du deine Buchhaltung zu jeder Zeit im Blick! Mit wenigen Mausklicks erstellst du Rechnungen, überwachst Umsätze und Ausgaben, erstellst eine EÜR und kannst diese sogar direkt beim Finanzamt einreichen.
Fazit: Ein Kleingewerbe bietet dir eine gute Chance auf die Selbständigkeit.
Mit einem Kleingewerbe kannst du deine Geschäftsidee mit einem überschaubarem Risiko umzusetzen – ob neben dem Studium, als Weg aus der Arbeitslosigkeit oder neben deinem Hauptjob. Denn in der Regel benötigst du nur ein geringes Startkapital und kannst dein Kleingewerbe vergleichsweise einfach beim Gewerbeamt anmelden.
Einmal angemeldet, musst du jährlich zusammen mit deiner Steuererklärung eine EÜR beim Finanzamt einreichen. Auf Grundlage dieser errechnet das Finanzamt die zu zahlende Einkommensteuer.
Trotzdem ist ein Kleingewerbe kein „Selbstläufer“: Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung, ordentliche Rechnungen und eine nachvollziehbare Buchführung bleiben Pflicht. Obendrein solltest du bedenken, dass du immer mit deinem Privatvermögen haftest. Kannst du beispielsweise eine Lieferantenrechnung nicht bezahlen, kann der Gläubiger auch dein Privatkonto pfänden.
Behalte also Umsätze, Gewinne und Pflichten stets im Blick. Schaffst du das, bietet dir ein Kleingewerbe eine flexible Grundlage, um Schritt für Schritt zu wachsen.
FAQ: Häufige Fragen zum Kleingewerbe
Welche Tätigkeiten darf ich mit meinem Kleingewerbe ausüben?
Mit einem Kleingewerbe kannst du nahezu jede gewerbliche Tätigkeit ausüben. Einschränkungen gibt es nur bei erlaubnispflichtigen Berufen, wie Finanzdienstleistungen oder Arbeitsvermittlung. Freiberufliche Tätigkeiten zählen nicht zum Kleingewerbe.
Was kostet die Anmeldung eines Kleingewerbes?
Die Gewerbeanmeldung kostet in der Regel zwischen 15 und 65 Euro. Das ist abhängig von der Gemeinde, in der du wohnst. Weitere Kosten für dein Kleingewerbe, etwa durch die IHK oder die Berufsgenossenschaft, können entstehen. Ein Mindestkapital zur Gründung ist nicht erforderlich.
Wie viel darf ich mit einem Kleingewerbe verdienen?
Der Gewinn unterliegt der Einkommensteuer. Steuerfrei beim Kleingewerbe bleibt nur der Grundfreibetrag, der im Jahr 2026 bei 12.348 Euro liegt. Eine Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro an. Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, zahlst du keine Umsatzsteuer, allerdings musst du die Umsatzgrenzen nach § 19 UStG einhalten.
Kann ich ein Kleingewerbe auch online anmelden?
Ja, in vielen Bundesländern und Gemeinden kannst du den Gewerbeschein papierlos und rechtsverbindlich online beantragen. Besuche dazu das digitale Behördenportal oder das Bundesportal. Dort navigierst du zu den Reitern Gewerbe anmelden > Online-Antrag > Onlinedienst starten.
Zusätzlich benötigst du für eine Online-Gewerbeanmeldung folgende Dokumente:
- Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion
- eine Gebühr von 15 bis 65 Euro (je nach Region)
- Bei genehmigungspflichtigen Gewerben evtl. Nachweise wie einen Meisterbrief
Wie kann ich ein Kleingewerbe wieder abmelden?
Du kannst dein Kleingewerbe entweder online oder direkt beim zuständigen Gewerbeamt vor Ort abmelden. So gehst du vor:
Online-Gewerbeabmeldung:
- Rufe das passende Landesportal auf
- Logge dich mit deiner BundID oder deinem Personalausweis ein
- Öffne das Online-Formular
- Fülle das Formular aus und trage das Datum der Schließung ein
- Häufig verlangt das Gewerbeamt noch eine Kopie deines Personalausweises
- Zahle per SOFORT, PayPal, Kreditkarte oder Giropay die Abmeldegebühr
- Nach der Bearbeitung durch das Gewerbeamt erhältst du eine Abmeldebestätigung
Gewerbeabmeldung vor Ort:
- Vereinbare einen Termin bei deinem zuständigen Gewerbeamt
- Sammle alle Unterlagen zusammen, wie Gewerbeschein und Personalausweis
- Bei dem Termin füllst du das Formular Anlage „GewA 3” aus
- Gleiche alle Daten ab und unterschreibe die Abmeldung deines Kleingewerbes
- Nachdem du die Gebühr bezahlt hast, erhältst du eine Abmeldebestätigung
Welche Versicherungen sind für ein Kleingewerbe empfehlenswert?
Als Selbstständiger im Nebengewerbe solltest du zumindest über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung sowie über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Laut einer Studie von Freelance.de arbeiten beispielsweise ca. 41 Prozent der Freelancer ohne eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung. Das bedeutet: Im Schadensfall haften sie mit ihrem Privatvermögen!
Beachte: Wenn du nebenberuflich selbständig bist, unterliegst du in der Regel keiner Pflichtversicherung. Bist du hingegen hauptberuflich selbständig und/oder in einer bestimmten Branche tätig, musst du eine Kranken- und Pflegeversicherung sowie eine Unfallversicherung abschließen. Die Unfallversicherung ist beispielsweise in handwerklichen Berufen, in Pflegeberufen, als Friseur oder Kosmetiker verpflichtend.