Rechnung für innergemeinschaftliche Lieferungen
Bist du für Geschäftskunden in der EU tätig? Dann erstelle deine steuerfreien Rechnungen mit xelware Office. Schnell. Korrekt. Online.
- Steuerfreie Rechnungen für EU-Lieferungen mit allen Pflichtangaben
- Automatische Übernahme in die Zusammenfassende Meldung
- Als Testsieger-Software von über 450.000 Kunden genutzt
Verkaufst du an Geschäftskunden in der EU?
Sobald du Waren an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land lieferst, ist das eine innergemeinschaftliche Lieferung. Die Rechnung geht ohne Umsatzsteuer raus, muss aber die richtigen Angaben tragen.
Das klingt nach Bürokratie, ist mit xelware Office aber mit wenigen Klicks erledigt. Du hinterlegst einmal die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer deines Kunden, den Rest übernimmt die Software.
In wenigen Schritten die steuerfreie Rechnung erstellen
Du arbeitest wie bei einer normalen Rechnung, nur die EU-Angaben kommen dazu. So schreibst du eine Rechnung für eine innergemeinschaftliche Lieferung sicher und rechtskonform.
Pflege die USt-IdNr und das Land deines Kunden im Kundenstamm.
Lege die Rechnung an und wähle Innergemeinschaftliche Lieferung oder, bei Dienstleistungen, Innergemeinschaftliche Leistung.
Prüfe den Hinweis auf die Steuerfreiheit, xelware Office setzt ihn automatisch.
Wähle E-Rechnung oder normale Rechnung.
Versende die Rechnung oder speichere sie als Entwurf.
Korrekt buchen und melden
Automatisch korrekt gebucht und gemeldet
Sobald die Rechnung fertig ist, verbucht xelware Office sie korrekt. Mehr noch: Die Software berücksichtigt, dass du keine Umsatzsteuer berechnet hast. So stimmen die Umsatzsteuervoranmeldung und Zusammenfassende Meldung überein. Wie es der Gesetzgeber verlangt.
- Steuerfreie Lieferung automatisch in Position 41 der Umsatzsteuervoranmeldung
- Übernahme in die Zusammenfassende Meldung ans Bundeszentralamt für Steuern
- EÜR sowie Gewinn- und Verlustrechnung entstehen nebenbei aus deinen laufenden Buchungen
Lieferung oder Leistung
Lieferung oder Leistung: xelware Office kennt den Unterschied
Lieferst du Waren, ist die Rechnung steuerfrei. Erbringst du eine Dienstleistung an einen EU-Unternehmer, greift das Reverse-Charge-Verfahren. Das heißt, der Empfänger schuldet die Umsatzsteuer. xelware Office bietet dir beide Varianten direkt in der Rechnung an und setzt den passenden Hinweis. Beim Reverse-Charge-Verfahren trägt deine Rechnung den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft.
- Innergemeinschaftliche Lieferung, steuerfreie Warenlieferung in der EU
- Innergemeinschaftliche Leistung, Reverse-Charge nach § 13b UStG für Dienstleistungen
- Hinweis auf Steuerfreiheit oder Steuerschuldnerschaft automatisch auf der Rechnung
Was ist was?
Innergemeinschaftliche Lieferung, Erwerb und Reverse-Charge, was ist was?
Innergemeinschaftliche Lieferung: die steuerfreie Warenlieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, aus deiner Sicht als Verkäufer. Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung fällt keine Umsatzsteuer an (§ 6a UStG). Genau dafür erstellst du hier die Rechnung.
Innergemeinschaftlicher Erwerb: das Gegenstück beim Käufer. Er erhält eine Nettorechnung, schuldet die Umsatzsteuer in seinem Land und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen.
Reverse-Charge (innergemeinschaftliche Leistung, § 13b UStG): betrifft Dienstleistungen an EU-Unternehmer. Der Leistungsempfänger schuldet die Steuer, deine Rechnung trägt den entsprechenden Hinweis.
Nachweis: Damit die Lieferung steuerfrei bleibt, brauchst du einen Nachweis, dass die Ware ins andere EU-Land gelangt ist. Dieser Nachweis heißt Gelangensbestätigung.
Vorteile
Deine Vorteile auf einen Blick
Mit xelware Office rechnest du EU-Geschäfte sicher und ohne Bürokratie-Stress ab:
Rechtssicher abrechnen, auch ohne Steuer-Fachwissen.
Richtiger Hinweis auf Steuerfreiheit oder Reverse-Charge automatisch gesetzt.
Automatisch korrekt gebucht und in die richtigen Meldungen übernommen.
Wahlweise als E-Rechnung, direkt aus dem Programm.
GoBD-konform archiviert, auch unterwegs per App.
Kundenmeinungen
Was unsere Kundinnen und Kunden
an xelware Office schätzen
Online-Buchhaltung und weit über 450.000 Kunden. Als Testsieger ist xelware Office für Gründer, Unternehmer und Freiberufler aus allen Branchen die richtige Wahl.
Zertifikate
Deine Daten sind in sicheren Händen
Die Buchhaltungssoftware von xelware Office verlässt sich nicht nur auf die üblichen Sicherheitskonzepte, sondern erreicht bei der Datensicherheit ein Niveau, welches du sonst nur von Banken gewohnt bist. Das bestätigt auch der TÜV.
Unabhängig geprüft
Vom TÜV für gut befunden: Du kannst dich auf höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards verlassen.
Rundum rechtssicher
Deine Buchführung bleibt korrekt und hält so jeder Betriebsprüfung stand. Darauf kannst du dich verlassen.
Volle Kontrolle
Deine Daten werden nach strengsten Datenschutz-Regeln verarbeitet und gespeichert.
Daten in Deutschland
Entwicklung, Hosting und Datenschutz komplett aus Deutschland: Deine Daten sind bestens aufgehoben.
Auszeichnungen
xelware Office ist mehrfacher Testsieger
FAQ
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um innergemeinschaftliche Lieferungen
Damit du sicher startest, hier die wichtigsten Fragen kurz beantwortet.
Was ist eine innergemeinschaftliche Lieferung?
Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist eine steuerfreie Warenlieferung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land. Privatpersonen zählen nicht dazu, und beide Seiten brauchen eine gültige USt-IdNr.
Wie schreibe ich die Rechnung dafür?
Du pflegst die USt-IdNr. und das Land deines Kunden im Kundenstamm. In der Rechnung wählst du dann Innergemeinschaftliche Lieferung. xelware Office setzt den Hinweis auf die Steuerfreiheit automatisch.
Welche Angaben muss die Rechnung enthalten?
Deine USt-IdNr. und die deines Kunden, den Hinweis auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung sowie die üblichen Pflichtangaben. xelware Office prüft sie automatisch.
Wann ist die Lieferung steuerfrei, und welchen Nachweis brauche ich?
Steuerfrei ist sie, wenn die Ware nachweislich in ein anderes EU-Land gelangt und beide Seiten eine gültige USt-IdNr. haben. Als Nachweis dient die Gelangensbestätigung.
Was ist der Unterschied zwischen Lieferung, Erwerb und Reverse-Charge?
Kurz gesagt, die Lieferung ist dein steuerfreier Warenverkauf, der Erwerb das Gegenstück beim Käufer und Reverse-Charge betrifft Dienstleistungen, bei denen der Empfänger die Steuer schuldet. Die ausführliche Abgrenzung steht weiter oben auf dieser Seite.
Wie hängt die Rechnung mit der Zusammenfassenden Meldung zusammen?
xelware Office übernimmt die steuerfreie Lieferung automatisch in die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Zusammenfassende Meldung ans Bundeszentralamt für Steuern.
Brauche ich für beide Seiten eine USt-IdNr?
Ja. Sowohl du als Lieferant als auch dein Kunde müssen eine gültige USt-IdNr. nachweisen, sonst ist die Lieferung nicht steuerfrei.
Wie verbucht xelware Office die innergemeinschaftliche Lieferung?
Nach dem Fertigstellen verbucht xelware Office die Rechnung automatisch korrekt, das Steuerfeld steht auf keine. Die steuerfreie Lieferung fließt automatisch in die richtigen Meldungen.
Kann ich eine E-Rechnung ausstellen?
Ja. Du stellst die Rechnung wahlweise als E-Rechnung oder als normale Rechnung aus.
Wie sicher sind meine Daten?
xelware Office ist TÜV-zertifiziert, GoBD-testiert und DSGVO-konform. Entwicklung und Hosting finden in Deutschland statt.
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